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Die Anwälte von Aykut Erdoğdu fordern eine Entscheidung über die „Unzuständigkeit“

Die Anwälte von Aykut Erdoğdu fordern eine Entscheidung über die „Unzuständigkeit“

Der Einspruch des ehemaligen CHP-Abgeordneten Aykut Erdoğdu, der am 4. Juni nach seiner Festnahme im Zuge einer Operation gegen die Istanbuler Stadtverwaltung (IMM) festgenommen worden war, wurde zurückgewiesen. Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass der ehemalige CHP-Abgeordnete Aykut Erdoğdu, der am 4. Juni vom diensthabenden Strafrichter Istanbuls festgenommen worden war, zum Zeitpunkt der Anklage Abgeordneter gewesen sei und daher die Generalstaatsanwaltschaft Ankara die zuständige Ermittlungsbehörde sei. Erdoğdus Anwälte reichten heute einen neuen Antrag bei der Staatsanwaltschaft ein. Darin wurde die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Ankara betont und eine Entscheidung über die Unzuständigkeit gemäß Artikel 161/9 CMK beantragt.

ERINNERUNG AN DEN VERWANDTEN ARTIKEL

In seiner Erklärung erläuterte Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz den Abschnitt über die „Aufgaben und Befugnisse des Staatsanwalts“ in Artikel 161/9 des CMK wie folgt:

(9) (Hinzugefügt: 15.08.2017-KHK-694/146 Art.; Akzeptiert in unveränderter Form: 01.02.2018-7078/141 Art.) Die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung eines Parlamentsabgeordneten, dem vorgeworfen wird, vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen zu haben, liegen bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara und dem dortigen obersten Strafgericht. Der Generalstaatsanwalt oder sein benannter Stellvertreter kann die Ermittlungen persönlich führen. Der Generalstaatsanwalt oder sein Stellvertreter kann den Staatsanwalt des Tatorts ersuchen, die Ermittlungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Besteht die Gefahr einer Verzögerung, sammelt der Staatsanwalt des Tatorts die erforderlichen Beweise und ersucht gegebenenfalls das dortige Strafgericht um die zu treffenden Entscheidungen…“

Ersöz erklärte in seiner Stellungnahme außerdem: „Alle Maßnahmen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegenüber Aykut Erdoğdu, der in der 24. bis 27. Legislaturperiode Abgeordneter der Großen Nationalversammlung der Türkei war, wurden in einer Weise durchgeführt, die den Regeln der Autorität und dem Gesetz widersprach. Sollte unser Antrag nicht angenommen oder unbearbeitet bleiben, werden wir die Angelegenheit weiterhin bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara und der HSK auf die Tagesordnung setzen.“

Quelle: ANKA

Tele1

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